Garantien
GESETZLICHE REGLUNGEN
Sachmangelhaftung
Grundsätzlich erhält jeder Käufer eine 12monatige Sachmangelhaftung.
Zu beachten ist dabei die Beweislastumkehr, welche nach 6 Monaten eintritt.
Welche Herstellergarantie erhalte ich beim Neuwagenkauf?
Jeder Kunde, der in der Europäischen Union (EU) ein Neufahrzeug erwirbt, hat laut Verordnung der EU-Kommission (GVO) grundsätzlich zwei Jahre Werksgarantie. Den Herstellern steht es dennoch frei höhere Werksgarantielaufzeiten zu vergeben.
Darüber hinaus gelten auch für den Käufer eines EU-Fahrzeugs alle weiteren vom Hersteller vergebenen Garantien wie Mobilitätsgarantie, Lackgarantie, etc.
ERWEITERTE LÖSUNGEN
Ist eine Fahrzeuganschlussgarantie möglich?
Sofern Ihr Fahrzeug keine Anschlussgarantie besitzt oder Ihnen die gesetzliche Herstellgarantie für Neuwagen nicht ausreicht, bieten wir über unseren Partner CarGarantie / GSG eine Anschlussgarantie an, um Sie vor unbeliebten Überraschungen zu schützen.
Den Leistungsinhalt der Garantie finden Sie hier.
Bei Fragen zu den Inhalten und Tarifen wenden Sie sich bitte an uns – wir beraten Sie gern.
Kundendienst/Service
Innerhalb der vom Hersteller vergebenen Werksgarantie sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug zu regelmäßigen Kundendiensten in einer Werkstatt vorstellig werden.
Wichtig ist, dass die Maßnahmen nach Herstellervorgaben erfolgen und ein Serviceeintrag digital vorgenommen wird, um die Garantie zu wahren.
Genau diese Punkte können wir mit unserer Werkstatt gewährleisten. Besuchen Sie uns doch und erfahren Sie mehr!